Kündigungsprofi

Telekom kündigen: Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkvertrag

Ob Internet zu Hause oder Handyvertrag: Bei der Telekom kündigst du jeden Vertrag mit seiner eigenen Nummer. Beim Internet lohnt es sich oft, den neuen Anbieter kündigen zu lassen.

Weg
Kündigungsbutton, Kundencenter oder Brief. Textform reicht in der Regel.
Frist
Zum Ende der Mindestlaufzeit, danach in der Regel mit einem Monat Frist.
Tipp
Beim Internetwechsel den neuen Anbieter kündigen lassen. Er stimmt den Schalttermin ab.

Kein offizielles Angebot der Telekom. Kündigungsprofi ist unabhängig und hat keine Verbindung zum Anbieter. Anschrift, Frist und Laufzeit stehen in deinem Vertrag bzw. Kundenkonto.

1Deine Adresse
2Anbieter

Genaue Firmierung laut Rechnung, Vertragsbestätigung oder Kundenkonto prüfen.

Steht meist im Impressum, auf der Rechnung oder in der Vertragsbestätigung.

3Vertrag und Termin
[Dein Name]
[Straße Nr.]
[PLZ Ort]
[Dein Name] · [Straße Nr.] · [PLZ Ort]
Telekom Deutschland GmbH
[Straße Nr. / Postfach]
[PLZ Ort]
[Datum]

Kündigung meines Vertrags

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Mobilfunk- bzw. Internetvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das genaue Vertragsende schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Dein Name]

Trag Name, Adresse und Empfänger ein, dann ist dein Schreiben vollständig.

Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Wir speichern sie nicht. Ausdrucken, unterschreiben, verschicken.

So gehst du vor

  1. Rechnung oder Kundencenter öffnen: Dort stehen Kundennummer, Buchungskonto und die Laufzeit jedes Vertrags.
  2. Entscheide, ob du selbst kündigst oder beim Anbieterwechsel der neue Anbieter das übernimmt.
  3. Selbst kündigen: Kündigungsbutton oder Kundencenter nutzen oder das Schreiben aus dem Generator per Einschreiben schicken.
  4. Rufnummern für Handy oder Festnetz mitnehmen? Haken setzen und die Mitnahme beim neuen Anbieter beauftragen.
  5. Gemietete Router oder Receiver nach Vertragsende zurückschicken.

Anbieterwechsel beim Internet ohne Lücke

Wenn du zu einem anderen Internetanbieter wechselst, kann der neue Anbieter die Kündigung für dich übernehmen. Das hat einen Vorteil: Beide Anbieter stimmen den Wechseltermin ab. Nach dem Telekommunikationsgesetz darf die Versorgung beim Wechsel höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein. Kündigst du selbst und zu früh, kann eine Lücke entstehen, weil der neue Anschluss noch nicht geschaltet ist.

Fristen für Telekommunikationsverträge

  • Die Mindestlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen.
  • Nach der Mindestlaufzeit kannst du in der Regel jederzeit mit einem Monat Frist kündigen (§ 56 TKG).
  • Bei einem Umzug, an dessen neuem Ort die vereinbarte Leistung nicht verfügbar ist, gilt in der Regel ebenfalls ein Monat Frist (§ 60 TKG).
  • Pakete aus Internet, Telefon und TV werden meist als ein Vertrag behandelt. Einzelne Optionen können eigene Laufzeiten haben.

Festnetz und Mobilfunk getrennt kündigen

Hast du Internet zu Hause und einen Handyvertrag beim selben Anbieter, sind das meist getrennte Verträge, auch wenn sie in einem Kombi-Vorteil verbunden sind. Kündigst du einen davon, kann ein Rabatt für den anderen entfallen. Nenn im Schreiben genau, welchen Vertrag du meinst, zum Beispiel mit Rufnummer oder Anschlussadresse im Feld „Tarif“.

Kündigung im Todesfall

Ist der Vertragsinhaber verstorben, können Angehörige oder Erben den Vertrag in der Regel vorzeitig beenden. Der Anbieter verlangt dafür meist eine Kopie der Sterbeurkunde. Gib im Schreiben die Kundennummer des Verstorbenen an, deinen Namen als Absender und eine Adresse für die Schlussrechnung. Denk auch an gemietete Geräte, die zurückgeschickt werden müssen.

Typische Stolperfallen

  • Selbst gekündigt und dann Lücke: Beim Wechsel besser den neuen Anbieter kündigen lassen.
  • Kombi-Rabatt: Er kann wegfallen, wenn ein Vertrag endet.
  • Router behalten: Mietgeräte müssen in der Regel zurück.
  • Rufnummer nicht mitgenommen: Ohne Auftrag kann sie nach Vertragsende verfallen.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Angaben zu Wegen und Fristen sind typische Regeln und können bei deinem Vertrag abweichen. Prüfe deinen Vertrag und dein Kundenkonto vor dem Versand.

So kommt deine Kündigung nachweisbar an

Wirksam wird eine Kündigung erst, wenn sie beim Empfänger ankommt. Wer den Eingang belegen kann, hat im Streit die besseren Karten.

VersandwegNachweisPasst für
Kündigungsbutton / Online-FormularBestätigung per E-Mail, speichernOnline geschlossene Verträge
E-MailSchwach, Zugang schwer zu belegenVerträge mit Textform
Normaler BriefKeinerNur mit Bestätigung des Empfängers
Einwurf-EinschreibenPost dokumentiert den EinwurfAbos, Handy, Fitness, Versicherung, Wohnung
Einschreiben mit RückscheinUnterschrift des EmpfängersWenn sicher jemand annimmt
Persönliche ÜbergabeQuittung auf Kopie oder ZeugeJob und Wohnung

Arbeitsvertrag und Mietwohnung brauchen die Schriftform: Papier mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail reicht dort nicht.

Nie wieder ein Jahr länger zahlen, weil die Frist vorbei war

Trag Vertrag und Laufzeitende ein. Wir erinnern dich per E-Mail rechtzeitig, bevor sich der Vertrag verlängert.

Keine Rechtsberatung; Fristen ergeben sich aus deinem Vertrag.

Aufgeräumter Schreibtisch mit grauen Ordnern, einem gelben Ordner und einem Tischkalender

Fristen-Erinnerung: fast fertig

Die Fristen-Erinnerung startet in Kürze. Trag dich ein, dann bekommst du sie als Erster mit 50 % Rabatt.

Hand unterschreibt ein ausgedrucktes Kündigungsschreiben

Was in jedes Kündigungsschreiben gehört

  • Dein Name und deine Adresse, so wie sie im Vertrag stehen
  • Kunden-, Vertrags- oder Mitgliedsnummer, damit der Anbieter dich findet
  • Das Wort „kündige“ und der Termin, gern „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
  • Die Bitte um schriftliche Bestätigung mit dem genauen Vertragsende
  • Datum und Unterschrift, bei Job und Wohnung zwingend von Hand

Zum Generator oder fertige Vorlagen herunterladen.

Häufige Fragen

Wie kündige ich meinen Telekom-Vertrag?

Online über den Kündigungsbutton oder im Kundencenter, telefonisch oder per Brief. Beim Wechsel des Internetanbieters kann auch der neue Anbieter für dich kündigen.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Bis zum Ende der Mindestlaufzeit die Frist aus deinem Vertrag. Danach kannst du in der Regel jederzeit mit einem Monat Frist kündigen.

Was passiert mit meiner Festnetznummer?

Du kannst sie in der Regel zum neuen Anbieter mitnehmen, wenn er am gleichen Ort einen Anschluss schaltet. Die Mitnahme beauftragst du beim neuen Anbieter.

Muss ich den Router zurückgeben?

Gemietete Router in der Regel ja. Gekaufte Geräte bleiben dein Eigentum. Wie die Rückgabe läuft, steht in der Bestätigung.

Kann ich bei einem Umzug kündigen?

Kann der Anbieter am neuen Wohnort nicht die vereinbarte Leistung bringen, hast du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht mit einem Monat Frist. Sonst zieht der Vertrag mit um.

Ist Kündigungsprofi ein Angebot der Telekom?

Nein. Wir sind unabhängig und haben keine Verbindung zur Telekom.

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