Wohnung kündigen: Kündigungsschreiben für Mieter
Wohnung und alle Mieter eintragen, PDF ausdrucken, von allen unterschreiben lassen.
- Form
- Schriftform: Brief mit eigenhändiger Unterschrift aller Mieter. E-Mail reicht nicht.
- Frist
- Für Mieter meist drei Monate. Kündigungsverzicht oder Zeitmietvertrag im Vertrag prüfen.
- Tipp
- Bis zum dritten Werktag eines Monats zustellen, dann zählt dieser Monat schon mit.
Kündigung des Mietverhältnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das Mietverhältnis über die Wohnung [Adresse und Lage der Wohnung] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Für die Wohnungsübergabe bitte ich um einen Terminvorschlag. Die Rückzahlung der Mietkaution erbitte ich nach der Abrechnung auf das bekannte Konto.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das genaue Vertragsende schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Trag Name, Adresse und Empfänger ein, dann ist dein Schreiben vollständig.
Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Wir speichern sie nicht. Ausdrucken, unterschreiben, verschicken.
Frist: drei Monate, mit einem Haken
- Als Mieter kannst du einen unbefristeten Mietvertrag mit drei Monaten Frist kündigen (§ 573c BGB).
- Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ankommen. Dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Beispiel: Zugang am 2. März, Ende am 31. Mai.
- Ein vereinbarter Kündigungsverzicht (höchstens vier Jahre) oder ein Zeitmietvertrag können eine frühere Kündigung ausschließen.
Wer unterschreiben muss
Alle Mieter, die im Mietvertrag stehen, müssen die Kündigung eigenhändig unterschreiben (§ 568 BGB). Adressiert wird sie an alle Vermieter laut Vertrag. Trag Mitmieter im Generator ein, dann bekommt jeder eine eigene Unterschriftszeile.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Fristen und Form ergeben sich aus deinem Vertrag; prüfe ihn vor dem Versand.
So kommt deine Kündigung nachweisbar an
Wirksam wird eine Kündigung erst, wenn sie beim Empfänger ankommt. Wer den Eingang belegen kann, hat im Streit die besseren Karten.
| Versandweg | Nachweis | Passt für |
|---|---|---|
| Kündigungsbutton / Online-Formular | Bestätigung per E-Mail, speichern | Online geschlossene Verträge |
| Schwach, Zugang schwer zu belegen | Verträge mit Textform | |
| Normaler Brief | Keiner | Nur mit Bestätigung des Empfängers |
| Einwurf-Einschreiben | Post dokumentiert den Einwurf | Abos, Handy, Fitness, Versicherung, Wohnung |
| Einschreiben mit Rückschein | Unterschrift des Empfängers | Wenn sicher jemand annimmt |
| Persönliche Übergabe | Quittung auf Kopie oder Zeuge | Job und Wohnung |
Arbeitsvertrag und Mietwohnung brauchen die Schriftform: Papier mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail reicht dort nicht.
Nie wieder ein Jahr länger zahlen, weil die Frist vorbei war
Trag Vertrag und Laufzeitende ein. Wir erinnern dich per E-Mail rechtzeitig, bevor sich der Vertrag verlängert.
Keine Rechtsberatung; Fristen ergeben sich aus deinem Vertrag.


Was in jedes Kündigungsschreiben gehört
- Dein Name und deine Adresse, so wie sie im Vertrag stehen
- Kunden-, Vertrags- oder Mitgliedsnummer, damit der Anbieter dich findet
- Das Wort „kündige“ und der Termin, gern „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
- Die Bitte um schriftliche Bestätigung mit dem genauen Vertragsende
- Datum und Unterschrift, bei Job und Wohnung zwingend von Hand
Häufige Fragen
Kann ich meine Wohnung per E-Mail kündigen?
Nein. Die Kündigung eines Mietvertrags über Wohnraum braucht die Schriftform, also einen Brief mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail, Fax oder SMS sind unwirksam.
Wie stelle ich die Kündigung sicher zu?
Am sichersten ist die persönliche Übergabe mit Zeugen oder einer Empfangsbestätigung auf einer Kopie. Ein Einwurf-Einschreiben dokumentiert, dass der Brief eingeworfen wurde.
Muss ich einen Nachmieter stellen?
Bei einer fristgerechten Kündigung nicht. Ein Nachmieter hilft nur, wenn du früher raus willst und der Vermieter damit einverstanden ist oder der Vertrag eine Nachmieterklausel enthält.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Der Vermieter darf nach dem Auszug eine angemessene Zeit prüfen, ob noch Forderungen offen sind, etwa aus der Nebenkostenabrechnung. Einen Teil kann er bis dahin einbehalten.
Was ist mit Schönheitsreparaturen?
Ob du beim Auszug streichen musst, hängt von der Klausel im Mietvertrag ab. Viele Klauseln sind unwirksam. Im Zweifel hilft ein Mieterverein.